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LG Aurich, 28.03.2011 - 4 S 160/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung über Reparatur von Fenstern verstößt nicht gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung; Vorliegen eines Verstoßes gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung durch den Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung über Reparatur von Fenstern verstößt nicht gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung; Vorliegen eines Verstoßes gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung durch den Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Emden, 24.06.2010 - 5 C 675/08
- LG Aurich, 28.03.2011 - 4 S 160/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Emden, 24.06.2010 - 5 C 675/08
Nachgeschobene Anfechtungsgründe bleiben unberücksichtigt
Auszug aus LG Aurich, 28.03.2011 - 4 S 160/10
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Emden vom 24.6.2010 - 5 C 675/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.unter Abänderung des am 24.06.2010 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Emden, Aktenzeichen 5 C 675/08.
unter Abänderung der Kostenentscheidung des am 24.06.2010 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Emden, Aktenzeichen 5 C 675/08.